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Modellflugplatz-Ordnung der Modellfluggruppe Haaren e.V. § 1 Entsprechend der erteilten Aufstiegsgenehmigung nach § 16, Abs. 5 LuftVO sind für Motor-Flugzeug-Modelle oder § 6, II Luft VG für Modelle ein Abfluggewicht (betankt, Huckepackeinheit) bis zu 20 kg in jedem Falle einzuhalten.* § 2 Flugzeitenregelung an Sonn- und Feiertagen 10:00 - 12:00 und 14:00 - 20:00 Uhr*
§ 3 Flugzeitenregelung an allgemeinen Wochentagen 9:00 - 12:00 und 13:00 - 20:00 Uhr
§ 4 Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung, insbesondere Personen, nicht gefährdet werden!
§ 5 Flugbetreib bei mehr als drei Modellen am Platz darf nur in Anwesenheit eines Flugleiters durchgeführt werden. Dieser muß eine Erste-Hilfe-Ausbildung haben (StVO). Die Tätigkeiten der Flugleiter ist im Flugleiterbuch festzuhalten. Der Flugleiter ist weisungsberechtigt gegenüber allen Personen auf dem Fluggelände.
§ 6 Die Zahl der gleichzeitig am Flugbetrieb teilnehmenden Modell mit Verbrennungsmotor wird auf drei beschränkt.
§ 7 Sender für die keine Zulassung nachgewiesen werden kann, dürfen nicht betrieben werden.
§ 8 Alle im Einsatz befindlichen Sender sind durch Frequenzfahnen oder Kanalmarken zu kennzeichnen.
§ 9 Vor dem Einschalten des Senders muß der Pilot auf der Frequenztafel seine Frequenz belegen. Falls die Frequenz schon belegt ist, darf der Sender auf keinen Fall eingeschaltet werden. Die Sender dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn durch Absprache und Frequenztafelbelegung eine Kanalfreiheit garantiert wird.
§ 10 Der Flugsektor führt in einem Radius von r=300m halbkreisförmig von Südwest bis Nordost um den Flugplatzbezugspunkt und wird durch den Schutzzaun begrenzt.
§ 11 Das Fliegen ist nur mit geeigneten Schalldämpfern gestattet.*
§ 12 Bei Start- und Landevorgängen ist die Piste freizuhalten!*
§ 13 Bei Start- und Landevorgängen muß eine klare Absprache gewährleistet sein! Landungen sind mit dem Ruf ‘Landung’ anzukündigen. Motormodelle mit stehendem Propeller und Notlandungen auf Grund irgendeiner Störung haben immer Vorrang,*
§ 14 Beobachtete Abstürze müssen deutlich bekanntgegeben werden.
§ 15 Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das Überfliegen von Schutzzaun, Personengruppen und Fahrzeugabstellplatzen ist untersagt.
§ 17 Die Flugmodelle haben anderen bemannten Luftfahrzeugen (UL, Paraglider..) stets weiträumig auszuweichen.
§ 18 Gastflieger müssen auf die bestehende Flugplatzordnung hingewiesen werden.
§ 19 Vereinsfremde Gastflieger müssen vom Flugleiter auf ihre Flugbefähigung überprüft werden.
§ 20 Funklizenz und ausreichender Versicherungsnachweis sind ständig mitzuführen.
§ 21 Die Erste-Hilfe Einrichtungen befinden sich im Clubhaus und sind entsprechend gekennzeichnet.
§ 22 Alle aktiven Mitglieder der Modellfluggruppe Haaren e. V. sind über den Deutschen Modellflieger Verband e. V. (DMFV) ausreichend versichert.
Der Vorstand Waldfeucht den 25. September 1998
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